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Zum 01.01.2004 wurden im Gesundheitswesen einige wesentliche Änderungen vorgenommen. Aktuelle Infos und Neuigkeiten zu Krankenfahrten erhalten Sie hier:
Fahrten zur ambulanten Behandlung:
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BI und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3, auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:
Voraussetzung: Einmalige schriftliche Genehmigung der Krankenkasse (z.B. Ausweis) für Krankenfahrten jeglicher Art - muss bei jeder Fahrt vorgelegt werden.
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